Es handelt sich um allgemeine Auskünfte, die sich auf die jeweils aktuell bekannte Sachlage und die aktuell geltende Fassung der Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) beziehen.
Die Sach- und Rechtslage kann sich allerdings sehr schnell ändern. Die Hinweise werden je nach Sachstand schnellstmöglich aktualisiert und um weitere Themen ergänzt.
Wir bitten zu beachten, dass es aufgrund des Infektionsgeschehens weitergehende regional geltende Anordnungen geben kann. Insbesondere bitten wir, die inzidenzabhängige Regelungen der §§ 24 ff der 9. BayIfSMV zu beachten.
Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Hinweise zur Zulässigkeit der Jagd....... weiterlesen
Bewegungsjagden sind weiterhin erlaubt!
28.10.2020 Hinweise zur Durchführung von Bewegungsjagden in Zeiten der Corona-Pandemie
Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat dem BJV mitgeteilt, dass durch die derzeit geltende 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenver-verordnung die Personenanzahl, die an einer Bewegungsjagd teilnehmen darf, nicht durch den 7-Tages-Inzidenzwert 35 oder 50 beschränkt ist. Bewegungsjagden stellen keine privaten Feiern dar, für die solche Beschränkungen gelten..... weiterlesen
27.10.2020 Empfehlungen für ein Infektionsschutz-Konzept bei Bewegungs- bzw. Gesellschaftsjagden während der Corona-Pandemie