Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
Stand 01.05.2022
Aktuelle Informationen zu Corona und Jagd
Ab 01.05.2022
https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
Nach der aktuellen Rechtslage ist für bestimmte Jäger, die Wild an Dritte abgeben, der Besuch von Schulungsveranstaltungen vorgeschrieben. Der individuelle Schulungsbedarf kann anhand der unten aufgeführten Fälle überprüft werden. Unabhängig davon empfiehlt der Landesjagdverband allen Jägern, die Wild selbst vermarkten, egal ob in Decke, Schwarte, Federkleid oder abgezogen und/ oder zerwirkt, die Teilnahme an einer Wildbrethygiene-Schulung, die vom LJV oder in den Jägervereinigungen und Hegeringen angeboten werden - auch freiwillig. Jäger können damit ihr Wissen erweitern oder auffrischen und sich neue Erkenntnisse zu nutze machen. Geschulte Jäger haben bei der Wildbretvermarktung auch gegenüber kritischen Verbrauchern gute Argumente auf ihrer Seite: Frisches Wildbret aus heimischer Jagd vom sachkundigen Jäger ist ein gesundes, hochwertiges Lebensmittel!
Bild: BJV
Innere Organe: Normalzustand und Bedenkliche Merkmale beim Wild
Der Jäger muss als Kundige Person in Sachen Wildbrethygiene bedenkliche Merkmale vom Normalzustand der Inneren Organe beim Wild unterscheiden können...weiterlesen
http://www.wildbret-bayern.de/wildbrethygiene/
Wildkammern:
Anforderungen an Räume in denen Fleisch von Haar- und Federwild gewonnen, zerlegt oder behandelt wird
Rückverfolgbarkeit von Lebensmittel (Durchführungsverordnung EU 931/2011
Die EU regelt die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln abschließend. Im Anhang sind die spezifischen Regelungen aufgeführt und das Beispiel einer Rechnung/Lieferschein angehängt.
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