Kreisgruppe Friedberg e.V. im        bayerischen Jagdverband e.V.t

 Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen


 Stand 01.05.2022

Aktuelle Informationen zu Corona und Jagd

Ab 01.05.2022
https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/



Nach der aktuellen Rechtslage ist für bestimmte Jäger, die Wild an Dritte abgeben, der Besuch von Schulungsveranstaltungen vorgeschrieben. Der individuelle Schulungsbedarf kann anhand der unten aufgeführten Fälle überprüft werden. Unabhängig davon empfiehlt der Landesjagdverband allen Jägern, die Wild selbst vermarkten, egal ob in Decke, Schwarte, Federkleid oder abgezogen und/ oder zerwirkt, die Teilnahme an einer Wildbrethygiene-Schulung, die vom LJV oder in den Jägervereinigungen und Hegeringen angeboten werden - auch freiwillig. Jäger können damit ihr Wissen erweitern oder auffrischen und sich neue Erkenntnisse zu nutze machen. Geschulte Jäger haben bei der Wildbretvermarktung auch gegenüber kritischen Verbrauchern gute Argumente auf ihrer Seite: Frisches Wildbret aus heimischer Jagd vom sachkundigen Jäger ist ein gesundes, hochwertiges Lebensmittel!

Bild: BJV

Innere Organe: Normalzustand und Bedenkliche Merkmale beim Wild

Der Jäger muss als Kundige Person in Sachen Wildbrethygiene bedenkliche Merkmale vom Normalzustand der Inneren Organe beim Wild unterscheiden können...weiterlesen

http://www.wildbret-bayern.de/wildbrethygiene/

 Wildkammern:

Anforderungen an Räume in denen Fleisch von Haar- und Federwild gewonnen, zerlegt oder behandelt wird


 Rückverfolgbarkeit von Lebensmittel (Durchführungsverordnung EU 931/2011

Die EU regelt die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln abschließend. Im Anhang sind die spezifischen Regelungen aufgeführt und das Beispiel einer Rechnung/Lieferschein angehängt.

 

 

 

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