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Corona Regeln Vereine
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Stand 03.04.2022
Aktuelle Corona-Regeln für Bayern und den Landkreis - Eine Zusammenfassung der wichtigsten aktuellen Regeln
Siehe: https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
Fortführung der Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild
Aufwandsentschädigung für das Jagdjahr 2021/202
Die ungebrochen hochdynamischen ASP-Geschehen in Europa und im Besonderen Deutschland mit ihren teilweisen sprunghaften Ausbreitungstendenzen führen eindringlich vor Augen, dass auch in Bayern jederzeit mit einem ASP-Ausbruch gerechnet werden muss. Angesichts dessen gilt es, die bereits erfolgreich etablierten und bewährten Präventionsmaßnahmen aufrechtzuerhalten.
Das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat daher bekanntgegeben, dass die Gewährung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild weiterhin fortgesetzt wird.
Für das Jagdjahr 2021/2022 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild grundsätzlich 70 € je Tier als Aufwandsentschädigung gewährt.
Kontaktdaten zu Sachgebietsleiter 30 – Sicherheit, Katastrophenschutz, Verbraucherschutz:
Ansprechpartner für das Waffen- und Sprengstoffrecht:
Ansprechpartner für das Jagdrecht:
Formulare zum Jagdrecht:
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Formulare zum Waffenrecht:
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Funktionspostfach für das Waffenrecht: waffenrecht@lra-aic-fdb.de
Jagdberater: Achim Sacher, Kolpingstraße 28 b, 86504 Merching,
Tel. Privat 08233/7953985, mobil 0162/4437364, E-Mail: achim.sacher@t-online.de
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